März 2009 rechtmäßig und die gesetzlichen kassen müssen frauen über 40 jahren keinen zuschuss für die künstliche befruchtung zahlen.
K stliche befruchtung er 40 krankenkasse.
Die gesetzlichen krankenkassen müssen frauen über 40 keine zuschüsse für künstliche befruchtungen zahlen.
In unserer liste finden sie die richtige krankenkasse.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine kostenübernahme von 50 prozent für maximal drei versuche.
Eine hamburgerin hatte dagegen geklagt.
Zurück zu den kriterien zurück zum krankenkassentest höherer zuschuss bei künstlicher befruchtung künstliche befruchtung eine künstliche befruchtung kann je nach verfahren und der anzahl der versuche für die versicherten sehr teuer werden und im einzelfall über 10 000 euro kosten.
Eine dieser bedingungen bestimmt eine altersobergrenze für die frau von 40 jahren.
Das entschied das bundessozialgericht.
Die übernahme der kosten für eine künstliche befruchtung beschränkt sich bei gesetzlich versicherten üblicherweise auf 50.
Mindestens 50 muss man mittlerweile hinzufügen da inzwischen.
Leider ist die übernahme dieser kosten bei den gesetzlichen krankenkassen an bedingungen geknüpft.
Nach dem urteil des bundessozialgerichts ist diese altersgrenze rechtmäßig und verstößt somit nicht gegen das gleichheitsgebot.
Auch wenn es in deutschland keine klare altersgrenze bei einer künstlichen befruchtung gibt haben frauen ab 40 jahren keinen anspruch auf einen krankenkassen zuschuss für eine künstliche befruchtung.
Die rechnungen für die eigentliche künstliche befruchtung durch insemination oder in vitro befruchtung werden von jeder krankenkasse bis zu diesen grenzen zur hälfte getragen.
Die kosten einer künstlichen befruchtung sind hoch und können bei mehreren versuchen schnell im fünfstelligen bereich liegen.